AGB der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH im Rahmen ihrer Beauftragung einschließlich Auftragserweiterungen und Folgeaufträge durchführt. Die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH schließt daher Verträge mit Kunden und Lieferanten ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGBs ab.

1.2 Vertragspartner der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH ist immer der jeweilige Lieferant oder der Auftraggeber, welche somit auch für die Erfüllung aller aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen haften.

2. Vertragsschluss

2.1 Sämtliche Angebote der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH sind – sofern nicht gesetzlich ausgeschlossen – grundsätzlich freibleibend. Angegebene Preise beziehen sich immer auf die aktuelle Preisliste.

2.2 Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH ausdrücklich bestätigt werden.

2.3 Kostenvoranschläge sind immer entgeltlich und unverbindlich. Für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages eine Auftragserteilung erfolgt.

2.4 An die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH gerichtete Aufträge bedürfen, sofern nicht bereits ein verbindliches Angebot der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH vorliegt, der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH.

2.5 Im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass MitarbeiterInnen der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH nicht berechtigt sind, von diesen AGBs abweichende Zusagen zu machen.

3. Lieferung und Leistung

3.1 Sämtliche von der Publicare Plus Homecare GmbH bekannt gegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber soweit gesetzlich vorgeschrieben zusätzlich in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.

3.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart verstehen sich sämtliche Preise für Lieferanten und Kunden inklusive Verpackung und Zustellung.

3.3 Die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH ist berechtigt Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

3.4 in Fällen höherer Gewalt, die die Publicare Plus Homecare GmbH oder Vorlieferanten treffen, ist die Fa. Publicare plus GmbH berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten oder aber auch unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung ganz vom Vertrag zurückzutreten. In den Fällen der Fristverlängerung ist auch eine Anpassung des Preises möglich. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:
alle Einwirkungen von Naturgewalten wie Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmung, ferner Kriege und andere bewaffnete Auseinandersetzungen, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall, weiters Betriebsstörungen wie z.B. Explosionen, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.

3.5 Sollte die Versendung einer versandbereiten Ware auf Wunsch des Auftraggebers verschoben werden, so gilt die Leistung der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH als erbracht und es kann die Ware auf Kosten des Auftraggebers eingelagert werden. Diesbezügliche Lagerkosten sind promt zu ersetzen.

3.6 Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

3.7 Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich zugesagt werden. Die Lieferung gilt als rechtzeitig, wenn die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH die zeitgerechte Übergabe an den Lieferanten nachweisen kann.

3.8 Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nur bei grobem Verschulden der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH und nur bis max. 5 % des Fakturenwertes geltend gemacht werden. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3.9 Nutzung und Gefahr gehen auf den Auftraggeber über, wenn die Ware das Lager der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH verlässt oder aber im Sinne des Punktes 3.5 eingelagert wird. Versandart und Versandweg werden durch die Fa. Publicare plus GmbH bestimmt.

4. Rechnungslegung und Zahlung

4.1 Die von der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH gelegten Rechnungen sind binnen 10 Tagen netto ohne Skontoabzug zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche anders lautende Vereinbarung getroffen wird.

4.2 Die Zahlung hat durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angeführten Konten zu erfolgen. Zahlungen gelten als rechtzeitig geleistet, sofern der Betrag innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist einem dieser Konten gutgeschrieben wird.

4.3 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

4.4 Im Verzugsfalle ist die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH berechtigt Verzugszinsen im Ausmaß von zumindest 8 % p.a. über dem Basiszinssatz (für Konsumenten iSd KSchG 4 % p.a.) zu verrechnen, sofern gesetzlich nicht höhere Zinsen zulässig sind. Hierdurch werden weitergehende Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

 

4.5 Im Fall eines Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH verpflichtet auch die Kosten eines Rechtsanwaltes und/oder eines Inkassobüros für Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.

 

4.6 Sofern die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH das Mahnwesen selber betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 7,50 zu bezahlen.

 

4.7 Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Zahlungsverzug des Vertragspartners immer möglich.

 

 

5. Eigentumsrecht


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH und darf bis dahin weder verkauft noch verpfändet werden. Im Falle der Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentumsrecht der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH geltend zu machen und die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH davon umgehend zu informieren.

6. Gewährleistung

6.1 Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber den aufgetretenen Mangel unverzüglich (längstens binnen acht Tagen ab Erhalt der Ware bei offenkundigen Mängeln oder sonst ab Erkennbarkeit des Mangels) schriftlich anzeigt und detailliert beschreibt. Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Die Geltendmachung eines Mangels entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

6.2 Erfolgt die Mängelrüge nicht rechtzeitig, dann gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.3 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach freier Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

6.4 Die Punkte 6.1 bis 6.4 gelten nicht für Verbrauchergeschäfte iSd KSchG.

6.5 Geringfügige handelsübliche und herstellungstechnisch bedingte Abweichungen der Güte des Produktes, die den gewöhnlichen gebrauch nicht einschränken, berechtigen nicht zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen.

6.6 Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Für Mangelfolgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht gehaftet.

6.7 Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde durch eigenmächtiges Handeln Verbesserungen und/oder den Austausch erschweren oder unmöglich machen, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH vom Kunden ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. 

6.8 Die Rücksendung der beanstandeten Ware durch den Kunden ist ohne entsprechende Aufforderung durch die Fa. Publicare plus GmbH nicht zulässig und kann daher keine wie immer gearteten Rechtsfolgen für den Käufer begründen.

7. Rücktritt vom Vertrag

Die Fa. Publicare Plus Homecare GmbH ist berechtigt ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Auftraggeber bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf Verlangen Vorauszahlungen zu leisten oder vor Lieferung eine taugliche Sicherheit zu erbringen über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Konkursantrag mangles kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird

8. Schlussbestimmungen

8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften zwischen der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH und Kunden bzw Lieferanten ist Linz. Es ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechtes anzuwenden 

8.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz der Fa. Publicare Plus Homecare GmbH in Pasching.

8.3 Für den Verkauf an Konsumenten gelten die Bestimmungen der AGBs nur insofern, als nicht durch das KSchG zwingende Regelungen getroffen werden.

8.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder ungültig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung hat unverzüglich eine solche wirksame oder gültige Bestimmung zu treten, welche am ehesten dem Willen der Parteien im Zusammenhang mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht. 

Stand 14

24.08.2012